Ich bin ausschließlich im Sozialrecht tätig. Sozialrecht ist für mich keine Nebensache!
Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente wegen Erwerbsminderung, Altersrente, Altersrente für Schwerbehinderte, Übergangsgeld ... Schließen Leistungen sich gegenseitig aus, überschneiden sie sich oder gibt es sie nacheinander? Was sind die Voraussetzungen und wer ist eigentlich zuständig?
Sozialrecht hat überall die gleichen Voraussetzungen: Aussteuerung bedeutet auf der schwäbischen Alb das Gleiche wie in der sächsischen Schweiz. Rente wegen Erwerbsminderung hat in der Rhön die gleichen Voraussetzungen wie in der Uckermark.
An jeder Problemlösung arbeite ich zielstrebig, zügig und zuverlässig, und das erwarte ich auch von meinen Mandanten.
Ob Behinderung, Krankheit, Rehabilitation, Teilhabe, Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld, Rente - Sozialrecht ist meine Kernkompetenz!
Was ich damit meine? Machen Sie sich ein Bild von mir!
Rechtsanwältin Marianne Schörnig
- Fachanwältin für Sozialrecht -
Aplerbecker Str. 6 40472 Düsseldorf
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