Die Kosten

Paragraph und Geldscheine
Kosten im Rechtswesen

Über Geld redet man nicht ...

 

Geld hat man (Sprichwort, nicht meine Erfindung).

Es kursieren so viele Gerüchte über Anwaltskosten: Von "ein Anwalt ist so teuer" (stimmt nicht) bis "Ich hab' nur 'ne Frage. Das ist doch kostenlos" (stimmt meistens auch nicht).

Eine Erstberatung ist ein erstes Gespräch bei dem Sie  Informationen erhalten. Es ist eine überschlägige Information und reicht mir für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache häufig nicht aus.

Leeres Formular für Prozeßkosten-/Beratungshilfe und Kugelschreiber
Prozeßkostenhilfe

Was können Sie tun, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können?

Sie können staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie gegen eine Behörde vorgehen wollen.

Das geht einmal außergerichtlich, z. B. im Widerspruchsverfahren. Der Staat stellt Ihnen Beratungshilfe zur Verfügung. Die müssen Sie beim Amtsgericht beantragen, bevor Sie zum Anwalt gehen. Mit dem Berechtigungsschein suchen Sie dann einen Anwalt auf. Schon im eigenen Interesse sollten Sie das tun, damit Sie hinterher keine "böse" (und teure) Überraschung erleben.

Es gibt die Möglichkeit, direkt zum Anwalt zu gehen. Dann muß dieser die Beratungshilfe beantragen.

Ich mache das allerdings nicht. Die Justiz NRW z. B. bietet Ihnen eine Terminbuchung online an.

Auch, wenn Sie rechtsschutzversichert sind: Fragen Sie bei der Versicherung nach, bevor Sie einen Anwalt kontaktieren.

Im Klageverfahren gibt es ebenfalls finanzielle Unterstützung: die Prozeßkostenhilfe.


Die nötigen Antragsformulare finden Sie hier.

Für alle anderen gilt: Bis auf wenige Ausnahmen gibt es im Sozialrecht keine Gerichtskosten. Behörden haben in der Regel (zumindest in NRW) keinen Anwalt. Nähere Informationen stehen auf der Website der Justiz in NRW.

Die eigenen Anwaltskosten regeln sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Außergerichtlich variieren sie je nach Tätigkeit. Gerichtlich sind es je nach Instanz im Mittel € 460,- bis € 780,-.